Informationen für Rehasport-TeilnehmerInnen bzgl. der Verlängerung des Genehmigungszeitraums während der COVID-19-Pandemie
Autorin: Daniela Rohe
Mainz-Gonsenheim, 04.08.2020
Folgende Information wurde vom Landesverband für Rehabilitation und Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen an uns weitergeleitet:
- Verordnungen die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, werden automatisch um sechs Monate verlängert.
- Die Anspruchsdauer für Verordnungen, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligt wurden, wird automatisch um sechs Monate verlängert.
- Für Verordnungen die nach dem 31.07.2020 bewilligt wurden, gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.
Quelle: Auszug aus Newsletter vom Landesverband für Prävention und Rehabilitationen von Herz-Kreislauferkrankungen vom 24.07.2020