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S€PA - Das neue Lastschriftverfahren

Ab 01.02.2014 sind herkömmliche Überweisungen und Lastschriften nicht mehr möglich – dann wird das S€PA-Zahlverfahren Pflicht. Unsere Vorgehensweise um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen wird im Folgenden beschrieben.

  • Allgemeine Mitgliederinformation in unserem TGM-Vereinsmagazin "TGM-Echo", Ausgabe 01/2013

  • Antrag / Beschluss in TGM-Jahreshauptversammlung am 29.08.2013

  • Umwandlung vorhandener Einzugsermächtigungen in S€PA-Mandate

  • Anschreiben aller Mitglieder, von denen keine Original-Lastschrift-Einzugsermächtigung vorliegt, zwecks Einholung S€PA-Mandat

  • Mitgliederinformation per Brief verbunden mit der Vorabankündigung der ersten Lastschrift in 01/2014

Die Nutzung von S€PA ist schon seit einiger Zeit möglich. Der dazu notwendige IBAN und die BIC befinden sich bereits auf den Kontoauszügen.

Detailinformationen > S€PA-Verfahren / S€PA-Verfahren als pdf-Datei
(Quelle: Pressestelle LSB RLP | 26. Februar 2013)