
TGM-Newsletter 01/2021
Inhaltsverzeichnis - TGM-Newsletter 01/2021
1. Corona-Virus-Auswirkungen auf den TGM Sport-/Trainings-, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb / TGM-Verschiebung Beitragseinzug / TGM-ONLINE-Sportangebot in der aktuellen Corona-Situation
2. TGM-Verlängerung Zertifizierung Rehasport Neurologie & Orthopädie / Herzsportzertifizierung
3. TGM-Höhepunkte am Jahresanfang
4. TGM-Baumaßnahmen
5. TGM-Stellenangebote
6. TGM-Öffnungszeiten Sportbüro & Geschäftsstelle / Hallenschließungen / Termine
7. TGM Rück- und Ausblick
01) Corona-Virus - Auswirkungen auf den TGM Sport-/Trainings-, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb
Liebe
TGMler,
liebe Freunde, Förderer und Partner unseres Vereins!
Auch wenn das Jahr schon vorgerückt ist, wünsche ich Euch zunächst noch einmal ein gutes und vor allem gesundes Jahr 2021!
Gem. Beschluss der
Bundesregierung und der Veröffentlichung der aktuellen 15.
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz inkl. Auslegungshilfe vom 08.01.2021 ist u.a. der gesamte
Freizeit- und Amateursport seit 02. November 2020
eingestellt, um die rasche Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und
damit eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Institutionen und
Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, sind geschlossen! Daher ist unser kompletter TGM Sport-/Trainings, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb seit 02.11.2020 b.a.W.
leider eingestellt
> Detailinformationen
Unser Vorstand hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 aufgrund der aktuellen Lage beschlossen, dass
der Einzug der Mitgliedsbeiträge
am 15.01.2021, auf den 15.03.2021 verschoben wird.
Die am 15.01.2021 fälligen Mitgliedsbeiträge, werden damit erst am 15.03.2021 per Sepa-Mandat belastet. Mit
dieser Maßnahme wollen wir versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, die
Situation für unsere TGMler zu verbessern, sofern diese zunächst
Liquidität benötigen
> Antworten auf Fragen rund um eure TGM Mitgliedschaft
Vor dem Hintergrund der o.g. Schließung unserer TGM Räumlichkeiten, freut es uns, dass wir unter dem Motto „Mach mit! Unsere TGM hält dich zu Hause fit!“ an jedem Wochentag, mit einem sportlichen Online-Angebot für euch da sein können!
> TGM Online Trainingsangebote <
> Darüber hinaus empfehlen wir > TGM Kinderturnclub − Macht mit beim Kinderturnen zuhause! (Onlineprogramm DTB-Kinderturnen)
> Darüber hinaus empfehlen wir > RhTB-Bewegungsbroschüre für Ältere
Zusätzlich stehen 20 (!) TGM YouTube-Videos für euch bereit und viele eurer Abteilungs- und Übungsleiter stehen über Soziale Medien in Kontakt mit euch.
Alle
Informationen zu unseren Angeboten findet ihr auf eurer TGM Internetseite www.tgm-gonsenheim.de
Da wir aktuell nicht mit allen unseren TGM PS „auf der Straße“ bzw. in unseren Sportstätten sein können, lohnt sich ebenfalls ein Besuch eurer TGM facebook-Seite. Hier nehmen wir euch gerne mit in unsere einzigartige TGM Vergangenheit, um kurz innezuhalten und uns im nächsten Moment auf die Zeit nach der Pandemie zu freuen! Getreu unserem Motto „Weil Sport in unserer vielfältigen Gemeinschaft am schönsten ist“, hoffen wir auf eure Treue zur TGM!
Je länger die Aussetzung unseres Sportbetriebs andauert und damit die Zeit, in der wir nicht wie gewohnt in unserer vielfältigen Gemeinschaft Sport machen können, umso häufiger erreichen uns Anfragen, warum der Mitgliedsbeitrag weiterhin eingezogen wird. Eure Fragen hierzu wollen wir gerne mit einem Verweis auf den Corona-Service des Sportbundes Rheinhessen beantworten. Hier werden von Rechtsanwalt Dr. Falko Zink u.a. die folgenden Rechtsfragen beantwortet:
Können
Vereinsmitglieder ihre satzungsmäßigen Beiträge vom Verein zurückverlangen,
wenn die Sportstätte geschlossen ist?
Die
Mitgliedschaft im Verein und die festgelegten Beiträge stehen nicht in einem
Gegenseitigkeitsverhältnis, wie es z.B. bei Verträgen der Fall ist.
Insbesondere schuldet der Verein keine „Leistung“. Mit dem Beitrag „bezahlt“
man auch nicht seine Mitgliedschaft; vielmehr dient der Beitrag der
Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke. Insofern scheidet ein Anspruch auf
Rückzahlung oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus.
Wie ist die Rechtslage
bei Entgelten für Kurse, gesonderte Trainingseinheiten und dergleichen, die
nichts mit Beiträgen zu tun haben?
Hier
besteht ein Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Wenn der Verein die Leistung für einen Kurs nicht erbringen kann, fallen auch
die entsprechenden Gebühren nicht an bzw. sind zurückzuzahlen.
Quelle: https://sportbund-rheinhessen.de/rechtsfragen-und-antworten
Darüber hinaus laufen Unterhaltungs-
und Instandhaltungskosten eurer vereinseigenen TGM Sporthallen weiter. Weiterhin
stehen kostenintensive Baumaßnahmen an. Zusätzlich obliegt eurem Vorstand die
sogenannte Vermögensbetreuungspflicht. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten
ist er für die Erhaltung eures Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen
eurer TGM verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der gem. Satzung
fälligen Beiträge. Der Vorstand macht sich gegenüber dem Verein haftbar, wenn
er die Beiträge nicht erhebt.
Laut unserer Satzung gibt es hierfür in der aktuellen Corona-Situation keine
Ausnahmeregelung. Bei Nichtbeachtung dieser Tatsache, riskiert unsere TGM
den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit. Gemäß Bundesfinanzministerium ist es nicht zulässig
einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch
ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Sportangebot der
Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann.
Mit euren Mitgliedsbeiträgen helft ihr uns entscheidend, dass wir aufgebaute Strukturen und Angebote aufrechterhalten und sobald wie möglich den Sportbetrieb in gewohnter Qualität wiederaufnehmen können.
Wir bitten, um Verständnis für die aktuellen und noch anstehenden Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. In allen Fällen waren und sind wir auf die Gesundheit unserer Mitglieder, unserer Trainer, unserer Übungsleiter und unseres Personals bedacht. Mit dem Verständnis für erforderliche Entscheidungen und dem Zurückstellen persönlicher Belange, können wir GEMEINSAM diese, für euch und eure TGM, so schwierige Lage meistern.
Bleibt gesund!
Mainz-Gonsenheim,
16.02.2021
Andreas
Maurer, 1. Vorsitzender
02) TGM-Verlängerung Zertifizierung Rehasport Neurologie & Orthopädie / Herzsportzertifizierung
- TGM Rehasport Neurologie - Zertifizierung verlängert!
- TGM Rehasport Orthopädie - Zertifizierungen verlängert!
- TGM Herzsportzertifizierung bis 2021
03) TGM Höhepunkte am Jahresanfang
- Eine Beitrittserklärung im Dezember 2020 bringt Hoffnung & neue Motivation ...
- TGM unterstützt Main-Taunus Ballsammelaktion 2020 für Tansania
- Tischtennis: Instandsetzungen und Erweiterung der Ausstattung
05) TGM Stellenangebote
06) TGM-Öffnungszeiten Sportbüro & Geschäftsstelle / Hallenschließungen / Termine
Die Öffnungszeit unserer TGM-Geschäftsstelle
ist aktuell aufgrund der Corona-Situation auf Dienstagvormittag von
10:00 bis 13:00 Uhr eingeschränkt und unser Sportbüro ist geschlossen!
Um
die persönlichen Kontakte auf
das notwendigste zu reduzieren, bitten wir höflichst – soweit dies
möglich ist – uns per Telefon unter 06131/41106 zu kontaktieren oder
eine E-Mail
an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
zu schreiben − UND bitte
kommt in unserer Geschäftsstelle nur in Angelegenheiten vorbei, bei dem ein
persönlicher Kontakt notwendig ist.
Unseren aktuellen Hallenschließungsplan findet ihr hier > TGM-Hallenschließungen
Bitte vormerken: TGM-Termine
2021, u.a. Krimilesung, 11. Showtanzevent, Meile des Sports,
Kinderturnfest, Fechten-Karottenturnier/Mainzer Rad,
Ehremmitglieder-/Jubilarentreffen, etc.
07) TGM Rück- und Ausblick
Einblicke in unsere TGM
Vergangenheit, um kurz innezuhalten und sich im nächsten Moment auf die Zeit
nach der Pandemie zu freuen ...
- TGM Rück- und Ausblick - Teil 1 (2009)
- TGM Rück- und Ausblick - Teil 2 (2010)
- TGM Rück- und Ausblick - Teil 3 (2011)
Wir hoffen, euch gefällt unser aktueller TGM-Newsletter!
Sollte es zu Problemen gekommen sein, teilt uns diese bitte mit, damit wir uns
verbessern können.
Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim (TGM)
Kirchstr. 45-47, 55124 Mainz
Telefon 06131/41106, Telefax 06131/41137
www.tgm-gonsenheim.de
Seit dem 25. Mai 2018 gelten die neuen Bestimmungen
der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
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