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TGM-Newsletter 01/2021

Inhaltsverzeichnis - TGM-Newsletter 01/2021

1. Corona-Virus-Auswirkungen auf den TGM Sport-/Trainings-, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb / TGM-Verschiebung Beitragseinzug / TGM-ONLINE-Sportangebot in der aktuellen Corona-Situation

2. TGM-Verlängerung Zertifizierung Rehasport Neurologie & Orthopädie / Herzsportzertifizierung

3. TGM-Höhepunkte am Jahresanfang

4. TGM-Baumaßnahmen

5. TGM-Stellenangebote

6. TGM-Öffnungszeiten Sportbüro & Geschäftsstelle / Hallenschließungen / Termine

7. TGM Rück- und Ausblick

01) Corona-Virus - Auswirkungen auf den TGM Sport-/Trainings-, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb

Liebe TGMler,
liebe Freunde, Förderer und Partner unseres Vereins!

Auch wenn das Jahr schon vorgerückt ist, wünsche ich Euch zunächst noch einmal ein gutes und vor allem gesundes Jahr 2021!

Gem. Beschluss der Bundesregierung und der Veröffentlichung der aktuellen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz inkl. Auslegungshilfe vom 08.01.2021 ist u.a. der gesamte Freizeit- und Amateursport seit 02. November 2020 eingestellt, um die rasche Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und damit eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, sind geschlossen! Daher ist unser kompletter TGM Sport-/Trainings, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb seit 02.11.2020 b.a.W. leider eingestellt
> Detailinformationen

Unser Vorstand hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 aufgrund der aktuellen Lage beschlossen, dass der Einzug der Mitgliedsbeiträge am 15.01.2021, auf den 15.03.2021 verschoben wird. Die am 15.01.2021 fälligen Mitgliedsbeiträge, werden damit erst am 15.03.2021 per Sepa-Mandat belastet. Mit dieser Maßnahme wollen wir versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, die Situation für unsere TGMler zu verbessern, sofern diese zunächst Liquidität benötigen
> Antworten auf Fragen rund um eure TGM Mitgliedschaft

Vor dem Hintergrund der o.g. Schließung unserer TGM Räumlichkeiten, freut es uns, dass wir unter dem Motto „Mach mit! Unsere TGM hält dich zu Hause fit!“ an jedem Wochentag, mit einem sportlichen Online-Angebot für euch da sein können!

> TGM Online Trainingsangebote <


> Darüber hinaus empfehlen wir > TGM Kinderturnclub − Macht mit beim Kinderturnen zuhause! (Onlineprogramm DTB-Kinderturnen)

> Darüber hinaus empfehlen wir > RhTB-Bewegungsbroschüre für Ältere

Zusätzlich stehen 20 (!) TGM YouTube-Videos für euch bereit und viele eurer Abteilungs- und Übungsleiter stehen über Soziale Medien in Kontakt mit euch.

 > TGM YouTube Videos <

Alle Informationen zu unseren Angeboten findet ihr auf eurer TGM Internetseite www.tgm-gonsenheim.de

Da wir aktuell nicht mit allen unseren TGM PS „auf der Straße“ bzw. in unseren Sportstätten sein können, lohnt sich ebenfalls ein Besuch eurer TGM facebook-Seite. Hier nehmen wir euch gerne mit in unsere einzigartige TGM Vergangenheit, um kurz innezuhalten und uns im nächsten Moment auf die Zeit nach der Pandemie zu freuen! Getreu unserem Motto „Weil Sport in unserer vielfältigen Gemeinschaft am schönsten ist“, hoffen wir auf eure Treue zur TGM!

Je länger die Aussetzung unseres Sportbetriebs andauert und damit die Zeit, in der wir nicht wie gewohnt in unserer vielfältigen Gemeinschaft Sport machen können, umso häufiger erreichen uns Anfragen, warum der Mitgliedsbeitrag weiterhin eingezogen wird. Eure Fragen hierzu wollen wir gerne mit einem Verweis auf den Corona-Service des Sportbundes Rheinhessen beantworten. Hier werden von Rechtsanwalt Dr. Falko Zink u.a. die folgenden Rechtsfragen beantwortet:

Können Vereinsmitglieder ihre satzungsmäßigen Beiträge vom Verein zurückverlangen, wenn die Sportstätte geschlossen ist?
Die Mitgliedschaft im Verein und die festgelegten Beiträge stehen nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, wie es z.B. bei Verträgen der Fall ist. Insbesondere schuldet der Verein keine „Leistung“. Mit dem Beitrag „bezahlt“ man auch nicht seine Mitgliedschaft; vielmehr dient der Beitrag der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke. Insofern scheidet ein Anspruch auf Rückzahlung oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus.

Wie ist die Rechtslage bei Entgelten für Kurse, gesonderte Trainingseinheiten und dergleichen, die nichts mit Beiträgen zu tun haben?
Hier besteht ein Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Wenn der Verein die Leistung für einen Kurs nicht erbringen kann, fallen auch die entsprechenden Gebühren nicht an bzw. sind zurückzuzahlen.

Quelle: https://sportbund-rheinhessen.de/rechtsfragen-und-antworten

Darüber hinaus laufen Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten eurer vereinseigenen TGM Sporthallen weiter. Weiterhin stehen kostenintensive Baumaßnahmen an. Zusätzlich obliegt eurem Vorstand die sogenannte Vermögensbetreuungspflicht. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist er für die Erhaltung eures Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen eurer TGM verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der gem. Satzung fälligen Beiträge. Der Vorstand macht sich gegenüber dem Verein haftbar, wenn er die Beiträge nicht erhebt.
Laut unserer Satzung gibt es hierfür in der aktuellen Corona-Situation keine Ausnahmeregelung. Bei Nichtbeachtung dieser Tatsache, riskiert unsere TGM den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit. Gemäß Bundesfinanzministerium ist es nicht zulässig einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Sportangebot der Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann.

Mit euren Mitgliedsbeiträgen helft ihr uns entscheidend, dass wir aufgebaute Strukturen und Angebote aufrechterhalten und sobald wie möglich den Sportbetrieb in gewohnter Qualität wiederaufnehmen können.

Wir bitten, um Verständnis für die aktuellen und noch anstehenden Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. In allen Fällen waren und sind wir auf die Gesundheit unserer Mitglieder, unserer Trainer, unserer Übungsleiter und unseres Personals bedacht. Mit dem Verständnis für erforderliche Entscheidungen und dem Zurückstellen persönlicher Belange, können wir GEMEINSAM diese, für euch und eure TGM, so schwierige Lage meistern.

Bleibt gesund!

Mainz-Gonsenheim, 16.02.2021
Andreas Maurer, 1. Vorsitzender

02) TGM-Verlängerung Zertifizierung Rehasport Neurologie & Orthopädie / Herzsportzertifizierung

03) TGM Höhepunkte am Jahresanfang

04) TGM-Baumaßnahmen

05) TGM Stellenangebote

Willst du in unserer TGM etwas bewegen und deinem Lebenslauf ein interessantes Kapitel hinzufügen? Dann schau dir unsere aktuellen Stellenangebote an und melde dich bei uns!

06) TGM-Öffnungszeiten Sportbüro & Geschäftsstelle / Hallenschließungen / Termine

Die Öffnungszeit unserer TGM-Geschäftsstelle ist aktuell aufgrund der Corona-Situation auf Dienstagvormittag von 10:00 bis 13:00 Uhr eingeschränkt und unser Sportbüro ist geschlossen!
Um die persönlichen Kontakte auf das notwendigste zu reduzieren, bitten wir höflichst – soweit dies möglich ist – uns per Telefon unter 06131/41106 zu kontaktieren oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu schreiben − UND bitte kommt in unserer Geschäftsstelle nur in Angelegenheiten vorbei, bei dem ein persönlicher Kontakt notwendig ist.

Unseren aktuellen Hallenschließungsplan findet ihr hier > TGM-Hallenschließungen

Bitte vormerken: TGM-Termine 2021, u.a. Krimilesung, 11. Showtanzevent, Meile des Sports, Kinderturnfest, Fechten-Karottenturnier/Mainzer Rad, Ehremmitglieder-/Jubilarentreffen, etc.

07) TGM Rück- und Ausblick

Einblicke in unsere TGM Vergangenheit, um kurz innezuhalten und sich im nächsten Moment auf die Zeit nach der Pandemie zu freuen ...

Wir hoffen, euch gefällt unser aktueller TGM-Newsletter!
Sollte es zu Problemen gekommen sein, teilt uns diese bitte mit, damit wir uns verbessern können.
Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim (TGM)
Kirchstr. 45-47, 55124 Mainz
Telefon 06131/41106, Telefax 06131/41137
www.tgm-gonsenheim.de

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die neuen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
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