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TGM-Beitritt zur Rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII

Die Einsichtnahme in Führungszeugnisse ist eine Maßnahme, um einschlägig strafrechtlich vorbelastete Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Das Führungszeugnis ist eine wichtige Quelle zur Information über eine mögliche strafrechtliche Belastung im Sinne des § 72a SGB VIII. Deshalb kann man derzeit nicht auf dessen Nutzung verzichten, wenn man wie wir dafür sorgen will, dass Personen mit entsprechender Vorbelastung identifiziert werden können. Deshalb haben wir die Rahmenvereinbarung (ID-Nr. MZ0032) unterzeichnet und uns somit verpflichtet, die Inhalte der Vereinbarung umzusetzen, was in unserer TGM bereits seit August 2011 erfolgt. Weitere Details zum Thema findet ihr hier
> Prävention gegen sexualisierte Gewalt