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Corona-Auswirkungen auf Sport-/Trainings-, Kurs- und Veranstaltungs-, Beherbergungsbetrieb / Nutzungsbedingungen & Hygienekonzepte zur Teilnahme am TGM-Sport ab 31.01.2022

Mainz-Gonsenheim, 15.01.2022 30.01.2022

Liebe TGMler, liebe Interessenten,

seit 14.01.2022 gelten für unseren Sport-, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb folgende Regelungen:

Gem. Rh.-Pfälzischer Landesregierung gilt seit 14.01.2022:
Schaubild zur 2G-Plus-Regel
Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick

Achtung: Für unsere TGM gilt: Schnelltest, durchgeführt von einer zertifizierten Teststation. Hier empfehlen wir > Teststation auf TGM Parkplatz

Alternatives TGM Online Sportangebot seit Di., 07.12.2021:
> Wirbelsäulengymnastik <

Seit 04.12.2021 gilt im Innenbereich die 2G+ Regel. Das heißt: Nur Geimpfte oder Genesene dürfen am Training und Spielbetrieb teilnehmen (wie bisher), sowie maximal 25 Minderjährige (bisher: unbegrenzt), die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind. Das sind laut Land Kinder im Alter zwischen 12 Jahren und drei Monaten und dem 17. Lebensjahr. Für sie gilt die Testpflicht. Die Umsetzung der Einhaltung & Beachtung dieser Grenze, ist Aufgabe des jeweiligen Übungsleiters.

Zusätzlich muss dann jeder TGMler das Ergebnis eines Schnelltests (PoC, kein PCR-Test), durchgeführt von einer zertifizierten Teststation, dem Trainer zur Einsicht vorlegen. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Wir empfehlen hier die Teststation auf unserem TGM Parkplatz - aus unserer Erfahrung funktioniert es am besten mit vorheriger Anmeldung! Der Vorteil: Unsere TGM profitiert von dem Standort dieses gewerblichen Betriebs auf unserem Parkplatz, was letztendlich uns allen zu Gute kommt!

Generell ausgenommen von der 2G+ Regelung in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G (Anlassbezogener Test durch Testcenter) – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen keinen Test.

Darüber hinaus ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:

  • Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
  • Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
  • Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
  • Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind

> Was tun, wenn der Schnelltest positiv ist?

> Welche Absonderungs- und Quarantäneregelungen gelten und sind einzuhalten?

> Ich bin Kontaktperson: Was muss ich jetzt tun?

Im Rehasport gilt die 3G-Regel. sowie das Abstandsgebot (mindestens 1,50 Meter zwischen den Personen , die Pflicht zur Kontakterfassung und die Maskenpflicht auf dem Weg zum Rehasport und nach dem Rehasport, aber nicht während des Rehasports.

Generell gilt:

  • Für hauptamtliche Trainer*Innen gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz (d.h. sie müssen geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen gemäß § 3 Abs. 5. Satz 1), sofern sie sich nicht selbst sportlich betätigen. Für ehrenamtliche Trainer*Innen gilt demnach ebenso wie für die sonstigen Sporttreibenden die 2G+-Regelung.

  • Keine Kontakterfassung im Innen- und Außenbereich. Pflicht zur Kontakterfassung über "Inscribe" im Innenbereich (Außnahme: Teilnahme am TGM Kursangebot).

  • Prüfung Impf-/Genesungs-/Testnachweis durch Trainer/Übungsleiter auf Gültigkeit (TGM Empfehlung: Prüfung über "CovPassCheck") inkl. Abgleich mit gültige,  amtlichen Lichtbildausweis.

  • Die Nutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toilettenräumen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes (mind. 1,5 m Abstand zwischen den nutzenden Duschen, Toiletten, etc.) gestattet.

  • Außerhalb der sportlichen Betätigung besteht im Innen- und Außenbereich Maskenpflicht, mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2 zu tragen ist und es gilt die Abstandsregel von 1,5 m!
  • Für alle unsere TGM-Beschäftigten gilt, wenn sie länger als 5 Werktage aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht am Arbeitsplatz waren, bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz direkt zu Arbeitsbeginn eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt nur dann, wenn ein entsprechend noch gültiger Testnachweis oder ein Nachweis der vollständigen Impfung, bzw. der Genesung freiwillig vorgelegt wird.

  • Zuschauerregelung für Sporthallen der Landeshauptstadt Mainz & vereinseigene TGM Sporthallen:
    Es sind ausschließlich Zuschauer*Innen aus folgenden Einzugsgebieten (Wohnort/Meldung) zugelassen: Stadt Mainz, Landkreis Mainz-Bingen, Landkreis Alzey- Worms, Stadt Worms oder Wiesbaden
    Auswärtige Vereine sind über die einzuhaltenden Bestimmungen vorab durch unsere jeweilige Heimmannschaft zu informieren. Die Zuständigkeit liegt hierfür beim jeweiligen Übungsleiter/Hygienebeauftragten.
    Darüber hinaus gilt eine maximal zulässige Zuschauerzahl von 20% einem Drittel, der in der jeweiligen Sporthalle vorhandenen festen Sitzplätze. Daraus folgt, dass jeder dritte Sitzplatz besetzt werden kann. Die entsprechenden Abstände zwischen den einzelnen belegten Sitzen sind einzuhalten.
    Außer bei der Einnahme von Speisen und Getränken besteht für die Zuschauer generell Maskenpflicht und bei der Einnahme von Speisen und Getränken ist das Abstandsgebot einzuhalten.

  • > "Bußgeldkatalog" <

Bitte beachtet, dass b.a.W.

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Corona-Hygieneplan für TGMler und darüber hinaus die von TGM-Abteilungen erstellten Hygienepläne einzuhalten. Hier zählt u.a. die Pflicht zur Händedesinfektion beim Betreten unserer TGM-Räumlichkeiten > TGM-Foyer − Bitte Hände desinfizieren!

  2. Notwendige Vorabanmeldung für unsere TGM-Sportangebote über das Buchungssystem "Yolawo" an die aktuellen Vorgaben anpassen und sukzessive durch die datenschutzkonforme digitale Gästeliste "Inscribe" zwecks Kontaktnachverfolgung ablösen.
  3. Vorabanmeldung für einzelne TGM Sportangebote erfolgt über das Buchungssystem "Yolawo".

  4. TGM Geschäftsstelle - um die persönlichen Kontakte auf das notwendigste zu reduzieren, bitten wir höflichst – soweit dies möglich ist – uns per Telefon unter 06131/41106 zu kontaktieren oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu schreiben und bitte kommt in unserer Geschäftsstelle nur in Angelegenheiten vorbei, bei dem ein persönlicher Kontakt notwendig ist.

  5. Unser TGM Sportbüro seit 09.11.2021 dienstagsabends von 19:15-20:00 Uhr geöffnet ist. Um die persönlichen Kontakte auf das notwendigste zu reduzieren, bitten wir höflichst – soweit dies möglich ist – uns per Telefon unter 06131/41091 zu kontaktieren oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu schreiben und bitte kommt in unser Sportbüro nur in Angelegenheiten vorbei, bei dem ein persönlicher Kontakt notwendig ist.

  6. Wir seit 20.04.2021 unseren Angestellten ein Corona-Testangebot für einen Laien-/Schnelltest anbieten.

  7. Corona-Testcenter auf unserem TGM-Parkplatz ist geöffnet!

  8. Corona-Regeln am Standort unseres TGM Ferienhauses in Vorderburg

Voraussetzung zur Teilnahme am TGM-Corona-Sport-, Kursangeboten und an TGM-Veranstaltungen ist die Kenntnisnahme und Beachtung/Einhaltung der folgenden Punkte:

  1. Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils gültigen Fassung inkl. Situation und aktuelle Maßnahmen in Mainz und Corona-Regeln im Überblick / Perspektivplan

  2. Abteilungsspezifische TGM-Hygienekonzepte & Organisationspläne u.a. für Punktespiele/Wettkämpfe:


  3. Die Leitplanken des DOSB, die jeweiligen Sportartspezifischen Übergangsregeln der jeweiligen Sportfachverbände inkl. der Regelungen/Empfehlungen zur Durchführung von Rehabilitationssport während der Corona-Pandemie und die Orientierungshilfe zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs. Jeweils genannte Empfehlungen sind umzusetzen!

  4. Vom TGM Sport ausgeschlossen sind Personen, die Corona spezifische Krankheitssymptome aufweisen und Personen, nach Kontakt mit infizierten Personen. Weitere Informationen hierzu, siehe SARS-CoV-2 Steckbrief des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), siehe:


  5. Erste Hilfe-Regelungen in Corona-Zeiten beachten!

  6. Der jeweilige Übungsleiter fungiert als Hygiene-Beauftragter.

  7. Jeder hat sein eigenes Handtuch, einen Kugelschreiber und ggf. eine eigene Trainingsmatte mitzubringen.

  8. FAQs: Corona Service des Sportbundes Rheinhessen & Corona Service des LSB

  9. Die Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim übernimmt mit ihren o.g. Schutz- und Handlungskonzepten keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während ihres Sport-, Trainings-, Kurs- und Veranstaltungsbetriebs.

Solltet ihr weitere Fragen zu unserem Angebot haben, wendet euch bitte an unsere Geschäftsstelle.

Bitte informiert euch regelmäßig über die weiteren Entwicklungen auf unserer TGM-Internetseite!

Bleibt bitte gesund!

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe!

Mit sportlichem Grüßen

Euer TGM Vorstand