
TGM bekundet gegenüber der Stadt Mainz Interesse an der Umsetzung des Bildungspakets
04.11.2022 - HINWEIS:
Die Stadt Mainz hat die "Vereinbarung über die individuelle Erbringung und
Abwicklung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe" zum 31.12.2023
gekündigt und die Verantwortung in Form von Geldleistungen an die Eltern
abgegeben.
„Ab 2011 haben bedürftige Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Schulausflügen und dem
Mittagessen in Schule, Hort und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen
und Gruppen. Das bedeutet:
Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, übernimmt das Amt für soziale
Leistungen der Stadt Mainz oder das Jobcenter Mainz unter anderem die
tatsächlichen Kosten für „Lernförderung“ und 10,00 €/Monat für die „Teilhabe“
an Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit wie bspw.
Ferienkarte, Freizeiten oder den Mitgliedsbeitrag zum Sportverein oder der
Musikschule.“
Mit unserer Interessensbekundung vom 04.05.2011 geht unsere TGM noch keine Verpflichtung ein. Erst mit Abschluss einer Leistungsvereinbarung werden die konkreten Leistungen und Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Bevor wir eine Leistungsvereinbarung abschließen können, muss die Stadt Mainz allerdings feststellen, ob bestimmte Eignungskriterien erfüllt werden, die in geeigneter Form nachzuweisen sind. Diese Prüfung erfolgt zur Zeit. Über die weitere Vorgehensweise zu diesem Thema werden wir in unseren TGM Medien informieren.