
TGM Nutzungsbedingungen ab 01.10.2022 / Corona-Auswirkungen auf Sport-/Trainings-, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb
Liebe TGMler, liebe Interessenten,
soeben wurde von der Landesregierung Rheinland-Pfalz die neue, 34-zigste Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht, die ab 01. Oktober 2022 gilt und die die bisherige Regelung vom April 2022 ablöst. In der neuen Verordnung sind keine besonderen Auflagen für den Sport im allgemeinen und/oder für den Rehasport enthalten. Damit ändert sich derzeit durch diese Verordnung für unsere Arbeit in unserer TGM nichts, d.h. es gibt aktuell keine Einschränkungen, die auf der Corona-Schutzverordnung beruhen ...